Gutachten & Immobilienwert

Sie haben zusammen mit Ihren Geschwistern eine Immobilie geerbt und fragen sich, was diese wert ist? 
Sie wollen Ihre Immobilie möglichst ideal an Ihre Kinder weitergeben? 
Sie machen gerade eine Scheidung durch und brauchen eine objektive Bewertung Ihrer Immobilie? 

Sie erhalten von mir ein umfassendes Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, so dass Sie genau wissen was Ihre Immobilie wert ist. 

Was ist der Verkehrswert?

Nach dem Baugesetzbuch ist der Verkehrswert („Marktwert“) der Preis, den Sie im üblichen Geschäftsverkehr für Ihre Immobilie erzielen können. Das bedeutet, dass die Eigenschaften der Immobilie wie Lage, Zustand, Ausstattung und eventuelle Einschränkungen durch eingetragene Rechte Dritter berücksichtigt werden, jedoch persönliche Umstände (z.B. geringerer Preis da Verkauf an Verwandte) nicht.  

Wann brauche ich ein Verkehrswertgutachten?

Ich will Ihnen nicht zu jedem Kauf oder Verkauf einer Immobilie ein komplettes Marktwertgutachten aufschwatzen. 
Dennoch gibt es Situationen, in denen ein von neutraler Stelle nach anerkannten Methoden erstelltes Gutachten über den Wert einer Immobilie sinnvoll sein kann: 

Erstens, wenn es um die Aufteilung des ehelichen Vermögens im Rahmen einer Scheidung geht, werden die Rechtsanwälte bzw. Richter im Regelfall eine Bewertung der Immobilie vornehmen lassen. 

Zweitens, bei der Aufteilung des Erbes unter mehreren Erben sollte ein Immobilienwertgutachten erstellt werden, um eine möglichst gerechte Aufteilung des Vermögens zu erreichen. 

Drittens, bei Verkäufen zwischen sich nahestehenden Personen (Eltern – Kind, Geschwister, Ehepartner, etc.), um gegenüber dem Finanzamt den Marktwert sowie die Kaufpreisaufteilung zwischen Grundstück und Gebäude sauber argumentieren zu können. 

Des Weiteren kann die Erstellung eines Immobiliengutachtens im Rahmen von juristischen Auseinandersetzungen, der Bilanzierung und dem Übertrag vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen sinnvoll sein. 

Letzlich wird ein Verkehrswertgutachten auch vor jeder Zwangsversteigerung erstellt, um die Höhe des niedrigsten Gebotes zu ermitteln und den idealen Preis in einer eh schon unschönen Situation zu erzielen. 

Was kostet ein Verkehrswertgutachten? 

Ich berechne die Kosten für die Erstellung des Gutachtens anhand der jeweils aktuellen DEKRA Honorartabelle „Wertermittlung Immobilien“. 

Bei einer Immobilie mit einem ungekürzten Marktwert von 500.000 Euro fällt beispielsweise ein Grundhonorar von 2.630 Euro brutto für das vollständige Verkehrswertgutachten und 1.904 Euro brutto für eine einfache Marktwertschätzung an. 

Gerne erhalten Sie die vollständige Preisliste vorab per E-Mail. 

Beauftragen Sie Ihr Gutachten

Gerne helfe ich Ihnen dabei den Marktwert Ihrer Immobilie zu ermitteln. 

Bitte nehmen Sie dazu über die nachfolgende Schaltfläche mit mir auf, damit wir zeitnah einen Besichtigungstermin für Ihre Immobilie absprechen können. 

Höhenkirchen-Siegertsbrunn ist die sympathische Schläfergemeinde südostwärts Münchens. Erfahren Sie hier, was diese Gemeinde so unheimlich lebenswert macht.

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